Ameisensäure: Zulassung für Hersteller Serumwerk

Die Firma Serumwerk Bernburg AG hat für die Ameisensäure-Behandlung eine Einzelzulassung erhalten. Damit können Imker weiterhin mit Ameisensäure behandeln - auch mit dem Schwammtuch.

Mit Schwammtuch und Ameisensäure können Imker ihre Bienen behandeln, sobald das neue Produkt des Unternehmens Serumwerk Bernburg AG erhältlich ist. Foto: Jürgen Schwenkel

Das Arzneimittel-Unternehmen Serumwerk Bernburg AG erhielt am 10.05.2022 eine Einzelzulassung für Milchsäure Bernburg 150 mg/g, am 15.11.2022 für 60 %-ige Ameisensäure und am 02.12.2022 für Oxalsäure 40 mg/ml. Eine beliebte und verbreitete Behandlung gegen die Varroa-Milbe ist die Ameisensäure-Behandlung. Die Standardzulassung für die Ameisensäure-Behandlung ist eigentlich am 28.01.2022 abgelaufen, durch eine Übergangsfrist von fünf Jahren dürfen die Präparate jedoch bis zum 27.01.2027 angewendet werden. Viele Imker fürchteten deshalb, dass die Ameisensäurebehandlung ab 2027 verboten sein wird. Dem ist aber nicht so.

Mit der Einzelzulassung für die Firma Serumwerk Bernburg AG steht fest: Imker können auch nach 2027 noch mit Ameisensäure behandeln. „Beide Zulassungen wurden erteilt, aber bisher wurde unsere Herstellung noch nicht auf die neuen Zulassungen umgestellt. Das wird noch einige Zeit der Vorbereitung in Anspruch nehmen. Bis zur Umstellung bekommen Imker weiterhin lückenlos die ihnen bereits bekannten Präparate“, sagt Stephanie Hoffmeister von Serumwerk Bernburg AG.

In der Einzelzulassung ist die Lang- und Kurzzeitbehandlung beschrieben. Die Langzeitbehandlung wird mit Nassenheider– oder Liebig-Dispensern durchgeführt. Bei der Kurzzeitbehandlung (Stoßbehandlung) wird ein Schwammtuch verwendet. Dieses ist dann offiziell als Behandlungsmethode zugelassen – aber erst, sobald die Einzelzulassung in Kraft tritt. Für die momentan erhältlichen Präparate gilt noch die Standardzulassung. Stephanie Hoffmeister von Serumwerk Bernburg AG erklärt: „Werden die jetzt im Markt befindlichen Präparate nach den neuen Regeln der Zulassung angewendet, so ist dies nicht zulassungskonform.“ Das Unternehmen informiert, sobald die neuen Produkte auf dem Markt sind.

Zur Zulassung der Milchsäure: Diese darf zur Sommer- und Spätherbst-/Winter-Behandlung gesprüht werden.

Zur Zulassung der Oxalsäure: Sie darf gemäß der Einzelzulassung geträufelt und gesprüht werden, das Verdampfen ist in der Zulassung nicht vorgesehen.

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