
Fahrverbot für Bienentransporte an Sonn- und Feiertagen aufgehoben
Am 22. September hat der Bundesrat in seiner Sitzung beschlossen, das Fahrverbot für Imker aufzuheben – genauer gesagt, die Imkerei zu den Ausnahmen zu zählen. In Deutschland gilt ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie für bestimmte Strecken in den Sommerferien bereits seit 1956. Betroffen sind LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und unabhängig vom Gewicht alle LKW mit Anhänger in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr. Ausnahmen bestehen u. a. für den Transport von Turnierpferden oder frischen Lebensmitteln wie Milch und Fleisch. Viele, besonders Nebenerwerbsimker, die unter der Woche keine Zeit haben, zu wandern, hat das Verbot berührt.
„Wir bemühen uns ja seit vielen Jahren darum und Bundesminister Alexander Dobrindt hatte uns schon 2016 zugesichert, dass die Situation der Imker erleichtert werden soll. Für letztes Jahr hatte er die Länderbehörden bereits angewiesen, Verstöße gegen das Fahrverbot bei Imkern nicht zu ahnden.“, erläutert uns Manfred Hederer im Gespräch. „Es betrifft ja nicht nur die großen Berufsimker, sondern auch viele kleine.“ Die alte Regelung gilt nämlich für alle Fahrzeuge mit LKW-Zulassung, und dazu zählen z. B. auch bestimmte PKW-Typen wie Pickups und Kleinbusse, die z.B. aufgrund ihrer Laderaumgestaltung als LKW zugelassen wurden oder Kleinwagen mit Anhänger. Wichtig ist auch zu wissen, dass die neue Regelung nur für den „Transport lebender Bienen” gilt.
jfr
Quelle: “der berufsimker” – DBIBnews 3/2017
http://www.berufsimker.de/index.php/aktuelles/dbibnews-das-verbandsorgan