Lothar Wildt aus 77955 Ettenheim: Im Kommentar von Dr. Wolfgang Ritter auf der Seite3 in der Dezember-Ausgabe wird darauf hingewiesen, dass im Biohonig Rückstände von Amitraz nichts zu suchen haben. Meiner Meinung nach sollte Amitraz in keinem Honig vorhanden sein. Ist dieses Mittel für die Varroabekämpfung überhaupt zugelassen? Wenn ja, dürfen dann Rückstände vorhanden sein?
Dr. Wolfgang Ritter antwortet: Amitraz und seine Rückstände beschäftigen uns schon eine ganze Zeit. Da kursierten in der Imkerschaft Aussagen, dass Amitraz sehr schnell im Bienenvolk bzw. im Honig zerfällt und nicht mehr nachweisbar sei. Da fühlte sich mancher beim illegalen Handeln in einem überwachungsfreien Raum. Zerfall ist richtig, doch keine Nachweisbarkeit ist falsch; denn die Zerfallsprodukte (Metaboliten) sind sehr wohl nachweisbar und auch in ihrer Gefährlichkeit (Toxizität) bekannt.
Doch was passierte, wenn man erwischt wurde? Für Amitraz ist ein maximaler zulässiger Rückstandswert (MRL) für Honig in Europa von 200 µg/kg festgelegt. Ein Honig mit Rückständen unter diesem Wert ist ohne Frage verkehrsfähig. Die Lebensmittelüberwachung hatte und hat keine Handhabe, diesen Honig vom Markt zu nehmen.
Die Festlegung eines MRL ist Voraussetzung für die Zulassung eines Medikaments. In vielen Staaten der EU waren und sind Medikamente mit dem Wirkstoff Amitraz zugelassen, in Deutschland erst seit Ende 2015. Bis dahin galt, wenn Rückstände unter dem MRL festgestellt wurden, blieb der Honig verkehrsfähig. Da aber kein Medikament mit dem Wirkstoff in Deutschland zugelassen war, wurde der/die betroffene Imker/in wegen „Anwendung eines nicht zugelassenen Medikaments“angezeigt.
Seit der Zulassung des Medikaments „Apitraz“ in Deutschland Ende 2015 hat sich die Situation insofern geändert, dass die Überwachungsbehörde bei zulässigen Rückständen von Amitraz nun prüfen muss, ob für die Völker das Medikament „Apitraz“ von einem Tierarzt verschrieben wurde und der Imker seiner Pflicht, dies im Bestandsbuch zu dokumentieren, nachgekommen ist. Das Bestandsbuch muss bis zu fünf Jahre rückwirkend vorgelegt werden. Klingt alles sehr kompliziert, ist aber eigentlich sehr einfach.
Noch einfacher ist die Situation bei Bio-Honig. Laut Bio-Verordnung darf man in einer Bio-Imkerei nur bestimmte organische Säuren und ätherische Öle als Arzneimittel nutzen. Synthetische Stoffe wie Amitraz sind ausgeschlossen und dürfen daher nicht als Rückstand auftreten. Zusammenfassend kann man auf Ihre Frage antworten: Im Bio-Honig dürfen keine Amitraz-Rückstände auftreten, in konventionell erzeugtem Honig gibt es Grenzwerte, die aber vom Verbraucher kritisch gesehen werden.
Wir sind uns also insofern einig, dass im Honig, egal ob Bio oder konventionell, keine Amitraz-Rückstände auftreten sollten. Nebenbei sei allen, die sich dazu entschließen, ein Medikament mit dem Wirkstoff Amitraz anzuwenden, dringend empfohlen, den Behandlungserfolg zu überprüfen. Nicht immer scheint die Wirkung ausreichend zu sein, wie kürzlich auf einer Tagung berichtet wurde (siehe auch Kasten).
Kontakt: ritter@bienengesundheit.de
bienen&natur Sonderheft 1/23 Honig
Von der Wabe ins Glas – von der Ernte bis zur Vermarktung

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