Wie “bienen&natur” im Artikel “Außer Träufeln jetzt auch Sprühen erlaubt” in der Februarausgabe 2017 berichtet hatte, weist das Laves-Bieneninstitut in seinem Rundbrief vom 17. August 2017 erneut darauf hin, dass die Besonderheit des Varroabehandlungsmittels OXUVAR® 5,7% in seiner doppelten Verwendungsweise liegt, sowohl zum Sprühen als auch zum Träufeln.
„Die Ausgangssubstanz OXUVAR® 5,7%, so wie man sie kauft, ist eine konzentrierte Lösung von Oxalsäure-Dihydrat. Entsprechend der Herstellerangaben (Andermatt BioVet GmbH) wird einerseits erst mit dem Zusatz von Trinkwasser gemäß der Gebrauchsinformation daraus eine gebrauchsfähige 3,0%ige Oxalsäure-Dihydrat Lösung zur Sprüh-Behandlung.
Andererseits wird mit dem Zusatz von Kristallzucker gemäß der Gebrauchsinformation daraus eine gebrauchsfähige 3,5%ige Oxalsäure-Dihydrat Lösung zur Träufel-Behandlung. Daraus wird deutlich, mit dem neuen Produkt lässt sich keinesfalls eine Empfehlung zur Höherdosierung ableiten.“
Weiter heißt es: „Die Sprüh-Behandlung mit der fertig angerührten 3,0%igen Oxalsäure-Dihydrat Lösung (OXUVAR® 5,7% Trinkwasser) eignet sich insbesondere für die Varroa-Bekämpfung von Jungvölkern in der frühen Phase, wenn die neue Königin noch nicht in Eilage ist, sie also brutfrei sind.
Die Träufel-Behandlung mit der fertig angerührten 3,5%igen Oxalsäure Dihydrat Lösung eignet sich insbesondere für die Varroa-Bekämpfung in brutfreien Völkern im Winter oder zur Behandlung von brutfrei gemachten Völkern z.B. als Notbehandlung im Spätsommer, wenn von diesen Völkern in selben Jahr kein Honig mehr geerntet werden soll.
Vollständigkeitshalber sei noch ergänzt, dass die beiden Produkte OXUVAR® ad us. vet. (von Andermatt BioVet GmbH) und die Oxalsäuerdihydrat-Lösung 3,55 ad us. vet. (von Serumwerk Bernburg AG, MEDISTAR) ausschließlich zur Träufel-Behandlung konfektioniert sind.“
Wichtig ist: „OXUVAR® 5,7% stellt keinesfalls eine Veränderung gegenüber den bisherigen Oxalsäure-Produkten dar. Lediglich anders ist die erweiterte Anwendungsmöglichkeit auch als Sprüh-Behandlung. Jedoch ändert es nichts an der Konzentration der Oxalsäure-Dihydrat Lösung, mit der die Bienenvölker letztlich behandelt werden.
Wer also aus der Produktbezeichnung „OXUVAR® 5,7%“ ableitet, die Bienen sollten jetzt mit einer höher konzentrierten Oxalsäure-Lösung behandelt werden, liegt falsch. Eine Selbstherstellung einer solchen Lösung ist verboten und deren Anwendung würde die Bienenvölker schädigen. Als Lebensmittelproduzierende Tierhalter dürfen auch Imker nur zugelassene, fertig konfektionierte Tierarzneimittel bei ihren Bienen einsetzen.“
Quelle: Rundbrief LAVES vom 17.8.2017