28. Juli 2022

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Varroabehandlung dokumentieren wird Pflicht: Bestandsbuch hier runterladen

Ab diesem Jahr müssen Imker die Varroabehandlung Ameisen-, Milch-, und Oxalsäure dokumentieren. Ein Muster-Bestandsbuch erhalten Sie hier.
Ab diesem Jahr müssen Imker alle angewendeten Bienenmedikamente dokumentieren.

Ab dem 28. Januar 2022 müssen Erwerbs-, Nebenerwerbs-, und Hobbyimker das Anwenden aller Tierarzneimitteln in einem Bestandsbuch dokumentieren. Zu den Mitteln gehören verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und freiverkäufliche Präparate. Also auch, wenn wir Imker unsere Bienen mit Ameisen- und Oxalsäure gegen die Varroamilben behandeln.

  • Zuvor reichte das Dokumentieren apothekenpflichtiger Mittel aus.
  • Die Angaben müssen Imker mindestens fünf Jahre aufbewahren.
  • Zusätzlich ist es ratsam, Kassenbons und Quittungen für den Kauf der Präparate aufzubewahren.
  • Für das Bestandsbuch können wir ein einfaches Blatt Papier genauso verwenden wie ein Computerprogramm.

Ein Muster für das Bestandsbuch können sie sich hier herunterladen:

Ein beispielhaft ausgefülltes Bestandsbuch können Sie hier betrachten:

Folgende Informationen müssen im Bestandsbuch enthalten sein:

  • Datum der ersten Verabreichung des Arzneimittels an die Bienen
  • Bezeichnung des Arzneimittels
  • Name oder Firma und ständige Anschrift oder eingetragene Niederlassung des Lieferanten
  • Menge des verabreichten Arzneimittels
  • Behandlungsdauer
  • Wartezeit bis zur Honigernte, auch wenn dieser Zeitraum gleich Null ist
  • Beleg für den Erwerb des angewandten Arzneimittels
  • Identität des behandelten Tieres oder der behandelten Gruppe von Tieren
  • Gegebenenfalls Name und Kontaktangaben des verschreibenden Tierarztes

Außerdem müssen die Informationen nachvollziehbar und vollständig sein (Verordnung 2019/6; Artikel 108).

Wird das Bestandsbuch kontrolliert?

Es können Kontrollen der Bestandsbücher geben. Kontrollen gibt es allerdings schon länger in anderen Bereichen der Imkerei, wie beispielsweise für den ordnungsgemäßen Einsatz von apotheken- oder verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln. In jedem Bundesland sind die Kontrollen anders organisiert, während in Mecklenburg-Vorpommern das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei dafür zuständig ist, sind es in Bayern die Veterinärbehörden.

  • Nach § 89 Abs. 6 des Tierarzneimittelgesetzes können Bußgelder verhängt werden, wenn Imker die Behandlungen ihrer Bienen nicht dokumentieren.
  • Eine genaue Höhe des Bußgeldes ist bisher nicht bekannt, da diese von der Art und dem Umfang des Verstoßes abhängt.

Warum ergibt das Bestandsbuch Sinn?

In der Bienenseuchenverordnung steht im § 15, dass jeder, der Bienen hält, verpflichtet ist, diese gegen die Varroamilbe zu behandeln. Dies müssen Imker bei einer Kontrolle nachvollziehbar belegen können. Die neue Dokumentationspflicht mit dem Bestandsbuch macht dies möglich.

Dokumentieren wir zusätzlich zur Varroabehandlung auch noch unsere Winterverluste, können wir jetzt über viele Jahre zurückverfolgen, wie gut unsere Behandlungsstrategie wirkt. So fallen schleichende Probleme schneller auf und wir kommen früher in eine effizientere Betriebsweise.

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Hersteller von Varroa-Behandlungsmitteln brauchen Zulassung – fällt die Ameisensäure weg?

Hersteller der Mittel benötigen nun erst eine Zulassung, bevor sie diese verkaufen dürfen. Auch die Varroa-Behandlungsmittel Ameisensäure, Milchsäure und Oxalsäure gehören zu Tierarzneimitteln und fallen dadurch weg. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 06.05.2021 gibt es bis 2027 noch eine Übergangsfrist für die Präparate, welche in Deutschland als Standartzulassungen weiterhin verkauft werden dürfen. Imker können diese also aktuell noch verwenden. Das besagt die europäische Verordnung 2019/6, welche die bisherigen Vorschriften für Tierarzneimittel seit diesem Jahr ablöst.

Achtung: Die Mitarbeiter der Bieneninstitute raten davon ab, die Präparate auf Vorrat zu kaufen, da diese nur eingeschränkt haltbar sind. Ameisen- und Milchsäure sind in der Regel ungeöffnet bis zu drei Jahre haltbar, während Oxalsäure nur ein Jahr haltbar bleibt. Oxalsäure-Zuckerwasserlösung färbt sich bei längerem Lagern braun und bildet HMF, welches für Bienen schädlich ist. Deshalb sollten Imker diese Präparate nicht über längere Zeit aufbewahren. Die Mitarbeiter der Bieneninstitute arbeiten momentan an der dringenden Erstzulassung für die Verdunstung von Ameisensäure.

Quelle: Deutsches Tierärzteblatt 2022; 70 (1). „Das neue Tierarzneimittelrecht – Erläuterungen zur geänderten Rechtssystematik, Umwidmungskaskade und Festlegung der Mindestwartezeit” von Ilka Emmerich und Jürgen Sommerhäuser.

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