Was ist die Amerikanische Faulbrut?
Das Bakterium Paenibacillus larvae befällt die Larven der Honigbiene – ausgewachsene Bienen sind immun, können die Amerikanische Faulbrut aber übertragen. Es vermehrt sich im Darm der Larve und tötet diese schnell ab. Wenn die Zelle schon verdeckelt ist, zersetzt sie die ganze Larve, bis nur noch eine zähe, braune Masse übrig ist. Darin befinden sich über 2 Milliarden Dauersporen (besonders widerstandsfähig), die hochinfektiös sind. Wenn die gesamte Brut befallen ist, bekommt das Bienenvolk keinen Nachwuchs und wird immer schwächer, bis es letztendlich stirbt.
Wie wird die Amerikanische Faulbrut übertragen?
Ammenbienen füttern die Larven mit Futter, das Dauersporen der Amerikanischen Faulbrut enthält. Bienen, die sich verfliegen oder räubern, übertragen die Sporen durch Körperkontakt oder Futteraustausch. Auch wir Imker können die Krankheit übertragen – Stockmeißel, Handschuhe, Kleidung und alles, was mit kontaminiertem Honig in Kontakt war, kann die Faulbrut übertragen. Besonders häufig ist infektiöser Honig, den Imker an ihre Völker verfüttern, der Grund für die Infektion. Außerdem können wandernde Imker, die ihre Völker oft umstellen, die Faulbrut schnell verbreiten.
Wie erkenne ich die Amerikanische Faulbrut?
Das Bakterium zersetzt die toten Larven zu einer braunen, klebrigen Masse am Boden der Zelle. Der Streichholztest gibt Hinweise, ob die Brut krank ist. Dabei hält man ein Streichholz in die geöffnete Zelle. Wenn die Amerikanische Faulbrut vorliegt, haftet die Masse am Streichholz und zieht beim Herausbewegen einen dicken Faden. Ist die Larve schon länger tot, findet man nur noch einen eingetrockneten, dunklen Schorf am Zellenboden, der sich nicht mehr entfernen lässt. Auch eingefallene Zelldeckel können ein Zeichen für die Amerikanische Faulbrut sein. Eindeutig nachweisen kann man die Krankheit mit einer Futterkranzprobe, die man ins Labor schickt.
Verdacht auf Faulbrut: was nun?
Bereits bei dem Verdacht auf Faulbrut muss man das zuständige Veterinäramt kontaktieren. Die Behörde handelt nach der „Leitlinie Amerikanische Faulbrut“. Bestätigt sich der Verdacht, richtet das Veterinäramt eine Sperrzone ein, in der Bienenvölker nicht mehr bewegt werden dürfen. Außerdem muss man alle Völker im Sperrbezirk auf die Amerikanische Faulbrut untersuchen. Befallene Völker muss man entweder töten oder mit dem Kunstschwarmverfahren behandeln. Waben und Rähmchen werden verbrannt. Alle übrigen Materialien, die mit dem kranken Bienenvolk in Kontakt waren (Beute, Werkzeug, Kleidung), werden gründlich desinfiziert. Das Wachs darf man nur als „Seuchenwachs“ gekennzeichnet weiterverarbeiten. Der Verzehr von kontaminiertem Honig ist für Menschen vollkommen unbedenklich. Wir Imker dürfen ihn aber auf keinen Fall an Bienen verfüttern. Bei der Nachkontrolle (zwei Monate später) prüft das Veterinäramt wieder alle Bienenvölker. Erst wenn das Labor keine Amerikanische Faulbrut mehr feststellen kann, löst das Veterinäramt die Maßnahmen auf.
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Wie kann ich vorbeugen?
Um eine Infektion vorzubeugen, sollten wir Imker darauf achten möglichst wenig potenziell infiziertes Material von außen in unsere Imkereien zu bringen. Dazu zählt vor allem Honig aus dem Ausland, von dem man nicht sicher weiß, ob er Dauersporen der Amerikanischen Faulbrut enthält. Das gilt auch für Wabenmaterial oder gebrauchte Beuten. Auch Völker ohne ein Gesundheitszeugnis sollten wir nicht kaufen. Des Weiteren müssen alle Völker bei der zuständigen Behörde gemeldet sein, damit man im Seuchenfall auch kontaktiert werden kann. Regelmäßige Futterkranzproben vom Bienensachverständigen helfen die Amerikanische Faulbrut frühzeitig zu erkennen.
Sperrgebiet – bin ich betroffen?
Befindet sich der eigene Bienenstand bei einem Faulbrutausbruch im Sperrgebiet darf man mit seinen Bienenvölkern nicht aus dem Sperrgebiet hinauswandern. Egal ob die eigenen Völker Symptome zeigen oder nicht – man sollte mit dem Veterinäramt in Kontakt treten und den genauen Standort und die Anzahl der Völker angeben. Über Faulbrutausbrüche in Deutschland informiert das Landwirtschaftsministerium im Internet auf der Seite des TierSeuchenInformationsSystems (TSIS). Dort können alle amtliche gemeldeten Ausbrüche der Faulbrut und teilweise auch die eingerichteten Sperrzonen eingesehen werden. Nähere Informationen zur Bekämpfungsstrategie und dem Sperrgebiet erhält man beim zuständigen Veterinäramt.