24. Mai 2017

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Gibt es einen Mindestabstand für Bienenstände?

Herr Zeidler aus Honigstadt* fragt: Gibt es eine Regelung, wie weit fremde Bienenstände auseinander stehen müssen/sollen/dürfen?

Herr Zeidler aus Honigstadt* fragt: Gibt es eine Regelung, wie weit fremde Bienenstände auseinander stehen müssen/sollen/dürfen? Kann jemand, der mit dem Imkern anfängt, einfach seinen Bienenstand in nicht mal 40Metern Abstand neben meine Völker bauen?
Ich habe schon viele Jahre einen Bienenstand, und in diesem Frühjahr wurden in einem Nachbargarten in einem überdachten Stand Bienenvölker aufgebaut. Meine Völker sind von diesem Nachbargrundstück gut einsehbar. Ich weiß nicht, wem der Bienenstand gehört, und ich finde den Abstand zu meinen Völkern sehr nah.

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Bruno Binder-Köllhofer antwortet: Nein, im Gegensatz zu Österreich, gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zu Mindestabständen von Bienenständen. Aus fachlicher Sicht sollten innerorts wenigstens 200m und außerorts wenigstens 500m Abstand eingehalten werden. Wenn geringere Abstände nicht zu vermeiden sind, sollten Geländestrukturen eine eindeutige räumliche Trennung gewährleisten. Das können beispielsweise dazwischenliegende Häuser oder Straßenzüge, Hecken oder im Außenbereich Wäldchen oder ähnliches sein.

Hintergrund: Durch unterschiedliche Betriebsweisen oder auch Arbeitszeiten an den Völkern ist es fast nicht auszuschließen, dass es zu negativen gegenseitigen Einflüssen kommen kann. Wie z.B. Räuberei oder auch erneute Varroabelastungen durch unterschiedliche Bekämpfungsmethoden und -zeitpunkte (Reinvasion). Auch verringert – je nach Standort – eine hohe Bienendichte das Nahrungsangebot für alle Völker (Pollen im Frühjahr und Herbst). Natürlich muss der „neue Nachbar“ eine Genehmigung des Grundstückseigentümers und ein gültiges Gesundheitszeugnis vorlegen können. Ansonsten wäre das Veterinäramt einzuschalten.

In jedem Fall ist es ratsam, ein Gespräch zu suchen und über die möglichen negativen Folgen für beide Seiten zu sprechen.

(* Name und Ort geändert)