Die meisten Imker kennen es: In der Schwarmzeit rufen Leute an, sie hätten einen Schwarm gesehen. Doch oft ist es kein eigener, sondern ein fremder Schwarm von einem anderen Imker. Doch selbst so einen Schwarm darf man einfangen, denn er gilt gesetzlich als herrenlos – wenn der andere Imker ihn nicht verfolgt.
Darf ich einen fremden Schwarm fangen?
Die Biene ist das einzige Nutztier, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgeführt ist. Und zwar im § 961, dort heißt es: „Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt“. Die Formulierung „unverzüglich“ bedeutet allerdings nicht sofort, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“. Der Imker, dem der Schwarm entwischt ist, muss also die Gelegenheit haben, festzustellen, dass ein Volk geschwärmt hat. Wenn er dann den Schwarm sucht und findet, ist er immer noch sein Eigentum. Erst wenn die Herkunft des Schwarms unklar ist, wird er herrenlos und ein Finder darf in behalten. Hängen die Bienen noch auf dem Grundstück des Imkers, gehören sie ihm nach wie vor.
Schwarm einfangen: Darf ich auf ein fremdes Grundstück?
Die Bienen scheren sich zudem wenig um Grenzen. Was soll man also tun, wenn der Schwarm durch die Wohnsiedlung fliegt und sich dann im Apfelbaum eines Nachbars niederlässt? Auch das ist im BGB im § 962 geregelt: „Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten“. Dabei ist es egal, ob es ein fremder oder ein eigener Schwarm ist. Der Imker darf also ohne Genehmigung zum Nachbarn, um den Schwarm einzufangen. Ist er Zuhause, sollte man ihn natürlich kurz informieren. Die meisten Leute freuen sich dann auch, wenn sie zusehen dürfen, wie der Imker den Schwarm einschlägt. So ein Event ist auch immer eine gute Möglichkeit, seine Mitmenschen für die Bienenhaltung zu begeistern.
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Mit diesem natürlichen Verhalten richtig umgehen

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- Schwarmstimmung erkennen
- Methoden der Schwarmverhinderung
- Schwärme einfangen und verkaufen