Es gibt kein Lebensmittel, das man unmittelbar nach der Ernte sowohl gleich essen als auch lagern kann und zwar ohne jegliche Be- oder Verarbeitung – außer Honig. Viele sind aber der Meinung, Honig könne ewig aufbewahrt werden. Zwar kann man sich mit überlagertem Honig kaum den Magen verderben. Dennoch kann es sein, dass er nicht mehr verkehrsfähig ist, er also nicht mehr verkauft werden darf, weil er nicht mehr den gesetzlichen oder satzungsrechtlichen (D.I.B.) Anforderungen entspricht.